Die in der Schweiz verbreitete Meinung, dass die Pflicht zur Meldung der wirtschaftlich Berechtigten bloss bei AG’s mit Inhaberaktien gilt, ist falsch. Sind in Ihrem Aktienbuch Aktionäre mit einer Beteiligung von 25% und mehr eingetragen, müssen Sie zwingend die wirtschaftlich Berechtigten dieser "Grossaktionäre" aufführen. Handelt es sich bei den "Grossaktionären" ihrerseits um juristische Personen, kann sich diese die Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Personen als relativ schwierig herausstellen. Gern unterstütze ich Sie als Spezialist auf diesem Gebiet dabei diese gesetzliche Pflicht umzusetzen!
lic. iur. Elias Zopfi
Comments