Geschätzte Tierhalter. In vorliegendem Blog möchte ich darauf aufmerksam machen, dass der Straftatbestand der Tierquälerei nicht bloss in einer aktiven Handlung erfüllt werden kann, sondern auch durch eine Vernachlässigung. Deshalb empfehle ich jedem Tierhalter vor der Anschaffung eines Tieres eine entsprechende Ausbildung zu absolvieren und die Minimalanforderungen gem. Tierschutzgesetz genaustens zu studieren.
Bei Fragen zu den Minimalanforderungen für die Haltung verschiedenster Tiere stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt und eidgenössisch diplomierter Landwirt gerne zur Verfügung.
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